Frauen waren nun zu einem entscheidenden und noch unbekannten Faktor in der Politik geworden. Als eine Folge des Krieges stellten sie mehr als die Hälfte der Wahlberechtigten. Die Parteien konnten ihr Wahlverhalten noch nicht einschätzen.
Als die Ausarbeitung der Wahlordnung anstand, kam es zu Protesten einiger weniger Deutschnationaler. Bisherige Gegner des Frauenstimmrechts – Christlichsoziale und Deutschnationale – befürchteten, dass „ihre“ Frauen der Wahl fernbleiben würden. Der Grund hierfür war die Annahme, dass sie die ihnen nahestehenden Frauen weniger gut mobilisieren könnten als die Sozialdemokrat*innen. Daher wurde die Forderung nach einer Wahlpflicht laut, um „unpolitische Frauen“ zur Wahl zu verpflichten. Die Sozialdemokrat*innen traten gegen eine Wahlpflicht auf. Als Kompromisslösung wurde die Einführung der Wahlpflicht der Landesgesetzgebung überlassen. Tirol und Vorarlberg führten diese ein.
Sozialdemokrat*innen und Deutschnationale brachten in die Wahlrechtsdiskussion ein, dass Frauen und Männer mit farblich unterschiedlichen Kuverts abstimmen sollten, um das Wahlverhalten der Frauen einschätzen zu können.
Der überparteiliche Deutschösterreichische Verein für Frauenstimmrecht stellte allgemeine Wahlinformationen zusammen und organisierte Informationsveranstaltungen, um Frauen politisch zu bilden. Die Christlichsoziale Partei versuchte mittels einer parteipolitischen Wahlzeitung, „Frau und Volk“, die bürgerlich-liberalen und katholischen Frauen aus moralischen und religiösen Gründen zur Wahlteilnahme zu motivieren. Auch die Sozialdemokratische Arbeiterpartei informierte in einer eigenen, regelmäßig erscheinenden Wahlzeitung, „Die Wählerin“, Frauen über ihr neu errungenes Wahlrecht, erinnerte dabei an den Anteil der Sozialdemokratie – im Gegensatz zu den Christlichsozialen – an der Erringung der demokratischen Rechte für die Frauen.
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