Das Interessante Blatt, 12. Jg., Nr. 35, 31. August 1893, Seite 1

Mit der Revolution im Jahr 1848 kam es zur ersten Wahl eines Konstituierenden Reichstages in der Habsburgermonarchie. Frauen und nicht privilegierte Männer waren dabei ausgeschlossen. Bis 1848 hatte das Kaiserhaus absolut und ohne jede Beteiligung des Volkes geherrscht. Die Revolutionär*innen – Bürgerliche, Studenten und Arbeiter*innen – forderten erstmals eine Verfassung und eine gewählte Volksvertretung.

1849 befasste sich der Verfassungsausschuss des Reichstages mit den Voraussetzungen für die Erlangung des Wahlrechts, zu denen die Zahlung einer Steuer gehörte. In diesen Debatten wurden politische Rechte für Frauen abgelehnt.

Nach dem Ende der Revolution blieb das Wahlrecht an Bildung und ein bestimmtes Steueraufkommen gekoppelt, nun jedoch nicht mehr an ein Geschlecht. Frauen, die über Haus-, Grundbesitz, einen Verdienst aus Erwerb oder Gewerbe verfügten, konnten entsprechend der provisorischen Wahlordnung von 1849 in vielen Gemeinden wählen, ab 1861 auch für die Landtage. Wählerinnen durften allerdings häufig nicht persönlich im Wahllokal erscheinen, sondern es musste ein männlicher Bevollmächtigter, bei verheirateten Frauen der Ehemann, die Stimme abgeben. Für die wichtigste politische Körperschaft, den Reichsrat, waren Frauen bis auf eine kleine Zahl von Großgrundbesitzerinnen nicht wahlberechtigt.

Mit dem Entstehen einer Frauenstimmrechtsbewegung gegen Ende des 19. Jahrhunderts war die Durchsetzung des Wahlrechts ohne jegliche Beschränkungen zuerst nur für einige Gruppierungen innerhalb der historischen Frauenbewegung das Ziel. Die Idee eines individuellen Wahlrechts unabhängig von Besitz und Bildungsgrad setzte sich erst allmählich durch. Mit der Zeit erhielten immer mehr Männer das Stimmrecht und das Geschlecht als Bedingung für politische Rechte gewann noch mehr an Bedeutung.

Wahlrechtsentwicklung

  • 1848 Reichstagswahlen (nur Männer)
  • 1849 Gemeindewahlrecht für Besitzende (auch Frauen) und Gebildete
  • 1861 Landtagswahlrecht für Besitzende (auch Frauen) und Gebildete
  • 1873 Reichsratswahlen (auch Großgrundbesitzerinnen)
  • 1884 bis 1904 Entzug von Gemeinde- und Landtagswahlrechten für steuerzahlende Frauen in mehreren Bundesländern
  • 1896 Allgemeines ungleiches Männerwahlrecht für Reichsratswahlen
  • 1907 Einführung des allgemeinen, gleichen Reichsratswahlrechts für Männer
  • 1918 Einführung des allgemeinen, gleichen, direkten, geheimen Wahlrechts für alle StaatsbürgerInnen ohne Unterschied des Geschlechts
  • 1919 Frauen üben erstmals gleichberechtigt das aktive und passive Wahlrecht bei der Wahl zur Konstituierenden Nationalversammlung aus
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