Mit dem Ersten Weltkrieg reduzierten sich die Aktivitäten zur Erringung des Frauenwahlrechts. Öffentliche Versammlungen waren während des Krieges verboten. Ab Mai 1917 und der Wiederaufnahme der Tätigkeit des Reichsrats brachten Frauenorganisationen gemeinsame Anträge für das Frauenwahlrecht ein. Kundgebungen für den Frieden und das Frauenwahlrecht, zuerst von sozialdemokratischer Seite, aber dann auch von bürgerlich-liberaler, standen jetzt auf der Tagesordnung. Auch die politischen Umwälzungen durch die Russische Revolution hatten Einfluss auf die weitere Entwicklung.
Am 12. November 1918 wurde nach dem Zusammenbruch der Habsburgermonarchie die Republik Deutschösterreich ausgerufen und die Provisorische Nationalversammlung beschloss die Zuerkennung des aktiven und passiven Wahlrechts an alle volljährigen Staatsbürger*innen ohne Unterschied des Geschlechts. An jenem Tag wurden in Artikel 9 des Gesetzes über die Staats- und Regierungsform die Grundsätze des Wahlrechts für die zu wählende Nationalversammlung festgelegt. Bereits Ende Oktober 1918 hatte die Provisorische Nationalversammlung die Einschränkungen der Vereins- und Versammlungsfreiheit aufgehoben. Die Wahl zur Konstituierenden Nationalversammlung sollte schließlich am 16. Februar 1919 stattfinden.
Historisch ist die Einführung des Frauenwahlrechts Folge der politischen und gesellschaftlichen Umbruchssituation zu Ende des Ersten Weltkrieges. Ausschlaggebende Faktoren waren die veränderten politischen Kräfteverhältnisse und die starke Position der Sozialdemokratie. Das Frauenwahlrecht ist aber auch Resultat der Agitation von Frauen – vor allem aus der sozialdemokratischen, aber auch bürgerlich-liberalen Frauenbewegung – um politische Partizipationsmöglichkeiten.
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