Der Sammlungsauftrag der Österreichischen Nationalbibliothek erstreckt sich auch auf periodische elektronische Medien, die nicht oder nicht mehr in gedruckter Form erscheinen. Darunter fallen beispielsweise im Netz publizierte E-Journals, Online-Publikationen von Privatpersonen, von Körperschaften (Jahresberichte, Tätigkeitsberichte etc.) oder von wissenschaftlichen Institutionen (z.B. Forschungsberichte).
In Fällen, in denen Online-Medien einer Zugangskontrolle bzw. -beschränkung unterliegen oder aus technischen Gründen von der Österreichischen Nationalbibliothek nicht automatisiert gesammelt werden können, sieht das Mediengesetz (§ 43b MedienG) eine Ablieferung elektronischer Medien durch Medieninhaber*innen vor. Die Ablieferungspflicht entsteht mit der schriftlichen Aufforderung durch die Österreichische Nationalbibliothek.
Sie können als Medieninhaber*in der Ablieferungspflicht in jeder technischen Form nachkommen, die mit der Österreichischen Nationalbibliothek vereinbart wurde. Mögliche Ablieferungsverfahren sind beispielsweise (§ 15 Pflichtablieferungsverordnung):
• Übermittlung einzelner Dokumente per E-Mail an e-pubs[at]onb.ac.at
• Übermittlung von Zugangsdaten zur Abholung via http oder https-Protokoll
• Bereitstellung der abzuliefernden Medieninhalte auf einem sFTP-Server
• Übermittlung der Medieninhalte auf einem Datenträger (CD-ROM, USB-Stick)
Das Format der abgelieferten Publikation sollte bevorzugt PDF/A bzw. PDF sein.
Die abgelieferten Medieninhalte sind nur in den Räumlichkeiten der Österreichischen Nationalbibliothek und anderen berechtigten Bibliotheken zugänglich. Eine elektronische Vervielfältigung der Medieninhalte ist dabei nicht möglich, es können lediglich Ausdrucke angefertigt werden. Sie können als Medieninhaber durch eine entsprechende schriftliche Begründung zusätzlich eine Sperre der Medieninhalte bis zu einem Jahr erwirken.
Durch die Erteilung einer Nutzungsbewilligung können Sie der Österreichischen Nationalbibliothek die Berechtigung einräumen, elektronische Publikationen auch außerhalb der oben genannten Beschränkungen anzubieten.
Mit der Nutzungsbewilligung regeln Sie als Medieninhaber*in, in welcher Form die Österreichische Nationalbibliothek Ihre Publikationen zur Verfügung stellen darf.
Drei Varianten sind möglich:
• Frei im Internet
• Mehrfachzugriff innerhalb des Netzes der Österreichischen Nationalbibliothek
• Einzelzugriff innerhalb des Netzes der Österreichischen Nationalbibliothek (standardmäßig per Gesetz)
Bitte senden Sie die ausgefüllte und unterschriebene Nutzungsbewilligung eingescannt an:
Aufgrund einer gesetzlich vorgeschriebenen Betriebsversammlung öffnen alle Benützungseinrichtungen der Österreichischen Nationalbibliothek (Lesesäle am Heldenplatz und Sammlungen) am Donnerstag, 21. November 2024, erst um 11.30 Uhr.
Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten zu den Feiertagen.