100 Jahre: Die Hofbibliothek wird zur Nationalbibliothek

Bibliothek

16.09.2020
Geschichte in Geschichten
Josefsplatz
 „Dass keine besondere österr. Nation existiert, darf ja wohl als weltbekannt angenommen werden.“[1]
Am 21. November 1916 war Kaiser Franz Josef I. verstorben, die Jahre 1918/1919 brachten zu den Kriegsfolgen den endgültigen Zerfall der „Alten Welt“. Das Ende der Monarchie bedeutete mit einem Schlag Rechtsunsicherheit für die wissenschaftlichen Anstalten, somit auch für die Wiener Hofbibliothek. Da es noch keinen neuen Rechtsträger gab, stellten die ehemaligen habsburgischen Sammlungen quasi „herrenloses Gut“ dar. Die Überlebensfrage für den Weiterbestand dieser bedeutenden Bibliothek und ihrer unschätzbaren Bestände musste daher so rasch wie möglich gesetzlich geklärt werden.[2]

Autorin: Gabriele Mauthe


Abb. 1: » Josefsplatz, 1780: Blick von Osten über den Josefsplatz auf die Hofbibliothek mit Staffagefiguren in den Wiener Ansichten von Schütz und Ziegler, Darstellung des Platzes vor Errichtung des Josefsdenkmals.

Das deutsch-österreichische Staatsamt für Unterricht

Am 20. Februar 1919 wurde laut deutsch-österreichischem Staatsratsbeschluss die bisher vom Hofärar[3] geführte Verwaltung der beiden Hofmuseen, des Habsburg-Lothringischen Hausschatzes und der Hofbibliothek, provisorisch und vorbehaltlich der gesetzlichen Regelungen der Krongüter an das deutsch-österreichische Staatsamt für Unterricht übergeben. Sektionschef Wilhelm von Weckbecker[4] erhielt als Hofamtsdirektor den Auftrag, die provisorische Verwaltung der Institute als Treuhänder unter Leitung des Staatsamtes für Unterricht zu führen.


Abb. 2: » Wilhelm Freiherr von Weckbecker

Beratungen und Entscheidungen zur künftigen Verwaltung der wissenschaftlichen Hofinstitute

Am 14. März 1919 fand um 11 Uhr vormittags eine Sitzung zur zukünftigen Verwaltung der wissenschaftlichen Hofinstitute statt. Der Direktor der Hofbibliothek, Dr. Josef Donabaum[5] und sein Stellvertreter Dr. Josef Bick[6], wurden von Weckbecker eingeladen.


Abb. 3: » Josef Donabaum


Abb. 4: » Josef Bick: An seinem Schreibtisch in der 'Camera praefecti' sitzend.

Drei weitere Beamte der Hofbibliothek, Othmar Doublier, Hans von Mžik und Franz Koch[7] wurden hinzugezogen. Bei diesen Beratungen diskutierte man personelle Änderungen, Budgetfragen, Organisatorisches zum sachlichen Dienstbetrieb und die Abwehr der Ansprüche fremder Staaten.
Wenige Tage später, am 18. März, fand im Staatsamt für Unterricht eine weitere Sitzung unter dem Vorsitz von Ministerialrat Rudolf von Förster-Streffleur[8] statt. Neben Hofrat Weckbecker waren Mitglieder des kunsthistorischen und des naturhistorischen Hofmuseums und die oben genannten Mitglieder der Hofbibliothek vertreten. Beschlossen wurden personelle Agenden, unter anderem die Ausschreibung aller zu besetzenden Stellen, die Vergabe von Aushilfen und Belohnungen und die Regelung der Urlaube.
Am nächsten Tag widmeten sich die Sitzungsteilnehmer dem Budget. Das Staatsamt erhielt auf Antrag Donabaums eine Pauschaldotation zur freien Verfügung, unabhängig von einer Einflussnahme der hofarärischen Abteilung. Die Beträge wurden ein Vierteljahr im Voraus überwiesen, die Rechnungslegung erfolgte am Ende jeden Kalenderjahres. Dies war ein erster wichtiger Schritt.
Für den sachlichen Dienstbetrieb einigte man sich auf Jahresberichte an Stelle der Vorlage aller Protokolle der Ankaufssitzungen.
Alles in Allem erhielt die Generaldirektion somit etwas mehr Freiheiten eingeräumt.
Ein wichtiger Tagesordnungspunkt war die Abwehr der Ansprüche fremder Staaten, was die Einbeziehung von Juristen erforderte. Auch die räumliche Ausgestaltung der Institute musste überlegt werden. Schlussendlich bildete man drei Kommissionen: Personal (Josef Donabaum und Hans von Mžik), Abwehr (Othmar Doublier und Ottokar Smital[9]) und Raum (Donabaum und Franz Koch).

Schon am 5. April kann Weckbecker die Bestimmungen zur Umsetzung der Agenden der provisorischen Verwaltung für den sachlichen Dienstbetrieb, die Dotation und Personalien übersenden, ebenso werden die Dotationsquoten der Hofbibliothek für das zweite Quartal 1919 übermittelt.[10]
Am 17. April 1919 teilte ein Erlass die Wiedereröffnung der Sammlungen mit:
Die Bibliothek wird mit allen ihren Abteilungen für den allgemeinen Besuch an Wochentagen von 9 bis16 Uhr geöffnet.11] Im September 1919 wurde das Budget der Hofbibliothek bewilligt und zugleich die strikte Einhaltung der Dotation gefordert.[12] Ab 1. Oktober konnten der Lesesaal und die Spezialsammlungen wieder bis 20 Uhr geöffnet werden.[13]


Abb. 5: » Josefsplatz, um 1920: Denkmal Kaiser Josefs II. mit Blick auf die Österreichische Nationalbibliothek und die Augustinerkirche im Hintergrund.

Vermögens- und Eigentumsverhältnisse

Der Akt NB 122/1919 von Ende April 1919 beinhaltet Berichte zur Klarstellung der Eigentumsverhältnisse des Vermögens der Familie Habsburg-Lothringen und damit auch der Bestände in der Hofbibliothek. Es wird zwischen dem hofärarischen und dem privaten Vermögen unterschieden. Unstrittig war, dass die Hofbibliothek als untrennbares Ganzes erhalten bleiben sollte. Donabaums Bericht hält unmissverständlich fest, dass Ansprüche jeglicher Art bestenfalls in Form von Geldentschädigungen, keinesfalls als Bestandsabtretungen erfolgen könnten.
Ein gesonderter Bericht „pro domo“, also nur für bibliotheksinterne Diskussion gedacht, erläuterte die Frage der Klosteraufhebungen und die damit verbundenen Bestände.
Hinzu kamen die äußerst schwierigen Verhandlungen zu den Forderungen der Nachfolgestaaten. Die Hofbibliothek wurde aufgefordert, zu den Bestimmungen des Friedensvertrages von St. Germain betreffend den österreichischen Kunstbesitz zu berichten.[14]

Erwerbungen – Räume

Am 28. Mai 1919 forderte die Verwaltung des Hofärars ein Verzeichnis über die Kosten der Erwerbungen von 1848 bis 1901 an. Die Hofbibliothek legte eine Liste vor.[15] Die Frage der künftigen Erwerbungen wurde mit der Universitätsbibliothek Wien abgestimmt. Unterstaatssekretär Dr. Otto Glöckel übersandte seine Stellungnahme zur Übernahme der Hofbibliothek in staatliche Verwaltung und ordnete an, dass die schon bisher gepflegte Zusammenarbeit mit der Universitätsbibliothek beibehalten werden soll. Damit die zur Verfügung stehenden Gelder ökonomisch verwendet werden, legte er in diesem Bericht detailliert fest, wie bei Erwerbungen, Pflichtexemplaren und Zeitungsankäufen vorgegangen werden soll.[16]

Die Hofbibliothek litt schon seit Jahren unter Raumnot, weshalb Direktor Donabaum nun auch dazu wieder mehrere Eingaben verfasste: So zu den Redoutensälen, dem Palais Friedrich, zum Augustinerstöckl und zu den Hofstallungen. Die Verwaltung signalisierte durchaus Verständnis für diese Anliegen.[17] Ende Dezember 1919 konnten die Kupferstich- und die Musikaliensammlung in das Palais Friedrich in die Albertina übersiedeln. Alle Arbeitskräfte wurden dafür benötigt, sodass man die Bibliothek für drei Wochen schließen musste.[18]


Abb. 6: » Österreichische Nationalbibliothek, um 1920: Prunksaal: Blick von etwas erhöhtem Standort in den Längsraum Richtung Redoutensaal.

Die k.k. Hofbibliothek wird Staatseigentum

Am 18. Juni 1920 ging die Bibliothek mit Kabinettsratsbeschluss in die Verwaltung des Unterrichtsamtes, des Staatamtes für Inneres und Unterricht über.[19] Am 9. Juli wurde allen Bediensteten der Bibliothek in einem Rundschreiben bekannt gegeben, dass am 12. Juli durch Sektionschef Förster-Streffleur um 10 Uhr vormittags im Sitzungszimmer die Angelobung auf die Republik stattfinden wird. Die Herren wurden ersucht, im „schwarzen Rock“ zu erscheinen.


Abb. 10: Beispiel für „Beamtenuniformen“ aus dieser Zeit, dritter von links Direktor » Josef Donabaum, 23.05.1907

Wie soll die Bibliothek denn nun heißen?

Mit der Übernahme in Staatsbesitz war auch die Benennung der Institution zum Thema geworden: Wie sollte die ehemalige Hofbibliothek in der Republik genannt werden?

Direktor Donabaum übermittelte am 28. Juni 1920 einen ausführlichen Bericht zu möglichen Namensformen an das Unterrichtsamt. Diskutiert wurden die Titel „Staatsbibliothek“, „Staats-Zentral-Bibliothek“, „Bundes-Bibliothek“ – die jedoch alle nicht adäquat erschienen.
Donabaum schlug vor, die Benennung „Nationalbibliothek“ zu wählen.[20] Völlig klar war ihm dabei, dass auch gegen diese Namensform Bedenken vorgebracht würden. „... es wurde zum Beispiel von einigen Beamten der Bibliothek darauf hingewiesen, dass eine „österreichische Nation“ nicht existiere, ja daß dieser Name sogar („als Hindernis für“: diese Formulierung ist im Original durchgestrichen) den künftigen Anschluß an Deutschland („schädlich“: diese Formulierung ist im Original auch durchgestrichen) hemmen könnte. Solche Forderungen und Befürchtungen sind wohl doch zu weit gehend.“ Und weiter schrieb er: „Dass keine besondere österr. Nation existiert, darf ja wohl als weltbekannt angenommen werden.“[21]

Der neue Name „Nationalbibliothek“

Für Direktor Donabaum war wichtig, dass der Name „National-Bibliothek“ Programm und Aufgabe ist, der sich die Bibliothek in Zukunft widmen soll. Er sah eine ganz besondere Pflicht der ehemaligen Hofbibliothek darin, ein Sammelpunkt für die „nationale Literatur jener deutschen Stämme zu sein, die jetzt unter fremdnationale Herrschaft gekommen sind...“. Er erwähnt in diesem Zusammenhang unter Anderem Jugoslawien, Rumänien, Ungarn, Polen, Italien und Deutschsüdtirol und die deutschen Gebiete Kärntens. Diese Aussage spiegelt sehr deutlich die österreichischen Identitätsprobleme sowie die ablehnende Haltung der veränderten Gegebenheiten wider. Positives resultierte daraus insofern, als die Nationalbibliothek in den kommenden Jahrzehnten mit den ehemaligen Kronländern im möglichen Rahmen regen fachlich wissenschaftlichen Austausch und kontinuierlichen Schriftentausch pflegte.

Hofrat Weckbecker schloss sich den Argumenten Generaldirektor Donabaums an und empfahl die Bezeichnung „Nationalbibliothek“.

Geordnete Verhältnisse

Dass die Namensgebung nicht nur eine Frage der Titulatur war, sondern auch real Konsequenzen hatte, ist aus einem Schreiben der Direktion an das Unterrichtsamt Ende Juli 1920 ersichtlich:

Es kam zu einem Engpass bei Drucksorten für die Entlehnungen und – viel dramatischer für die Bibliothek – die Verlage sahen sich sofort nicht mehr an ihre Vereinbarungen mit einer nicht mehr existierenden Hofbibliothek gebunden. Das hatte zur Folge, dass die Pflichtablieferungen stark nachließen. In diesem Zusammenhang wies Donabaum auch auf die Verabschiedung des neuen „Pressgesetz“ hin, das für Verleger Erleichterungen bringen würde. Er endete sein Schreiben mit der dringenden Bitte, die Namensänderung nun rasch durchzuführen, um geordnete Verhältnisse zu schaffen.[22]


Abb. 11: » Prunksaal der Österreichischen Nationalbibliothek, 1926: Einblick in den Prunksaal

Am 6. August 1920 teilte Unterstaatssekretär Glöckel mit, dass er sich auf Grund der vorgebrachten Argumente veranlasst sieht, „...den Titel der bisherigen Hofbibliothek in Nationalbibliothek umzuändern, welche Bezeichnung von nun an in allen amtlichen Belangen zu führen sein wird.“

Der genaue Wortlaut des Kabinettsratsbeschlußes lautete:
„Nach einem Antrag des Unterstaatssekretärs Glöckel beschliesst der Kabinettsrat, dass der ehemaligen Hofbibliothek die Bezeichnung „Nationalbibliothek“ zu geben ist.“[23]
Damit war es amtlich: Die kaiserlichen Sammlungen waren ins Eigentum der Republik übergegangen und die ehemalige Hofbibliothek hatte einen neuen Namen.


Abb. 12: Künftige Benennung der Hofbibliothek, ÖNB-Archiv, NB 350/1920

Die Presse veröffentlichte diese Umbenennung in kurzen Meldungen mit folgendem Text:

„Für diese Neubenennung war, wie die „Staatskorrespondenz“ erklärt, insbesondere die Erwägung maßgebend, daß einerseits dieser Name am besten das Wesen und den Charakter dieser Bibliothek im Gegensatz zu den übrigen Staatsbibliotheken kennzeichnet, andererseits durch diesen Namen jeder staatsrechtliche Hinweis vermieden und lediglich die Zugehörigkeit zur Allgemeinheit ausgedrückt wird.“

Mit der Umbenennung war ein äußeres Zeichen gesetzt, die eigentliche Arbeit stand noch bevor. Unzählige Fragen zur räumlichen sowie organisatorischen Aufteilung der Bestände, zu Personal- und administrativen Problemen mussten in den folgenden Monaten und Jahren noch geklärt werden.

Erst nach 1945 sollte die „Nationalbibliothek“ zur „Österreichischen Nationalbibliothek“ werden.

Zum Thema digital (Auswahl):

» Neues Wiener Tagblatt, 18.8.1920, S. 6-7

» Arbeiter Zeitung, 18.8.1920, S. 5

» Neue Freie Presse, 18.8.1920, S. 7

» Wiener Zeitung, 18.8.1920, S. 2

» Reichspost, 7.9.1920, S. 4

» Mauthe, Gabriele: Die k. k. Hofbibliothek wird Nationalbibliothek. In: Biblos. Beiträge zu Buch, Bibliothek und Schrift, 2014/1, S. 5-14. (» Print)

Bildmaterial digital:

» Wien 1., Josefsplatz und Hofbibliothek, 1780

» Die Hofbibliothek in Wien

» Wien 1, Josefsplatz - Brand der Hofbibliothek

Zum Thema analog (Auswahl):

» Kisser, Alois und Stummvoll, Josef (Hrsg): Geschichte der Österreichischen Nationalbibliothek: 1. Die Hofbibliothek (1368 - 1922). Wien: Prachner, 1968.

» Trenkler, Ernst und Stummvoll, Josef (Hrsg): Geschichte der Österreichischen Nationalbibliothek: 2. Die Nationalbibliothek (1923 - 1967). Wien: Prachner, 1973.

» Tuider, Bernhard: Bibliothek und Ideologie. In: Schatzkammer des Wissens. Wien: K&S 2018, S. 130-137.


Über die Autorin: Dr. Mag. Gabriele Mauthe, Leiterin ÖNB-Archiv, Sammlung von Handschriften und alten Drucken


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[1] ÖNB-Archiv, NB 350/1920 http://data.onb.ac.at/rec/DZ00000487.

[2] ÖNB-Archiv, NB 74/1919 http://data.onb.ac.at/rec/DZ00018272.

ÖNB-Archiv, NB 122/1919 http://data.onb.ac.at/rec/DZ00018303.

[3] Das staatliche Eigentum und Vermögen, das vom Kaiserhaus genutzt und verwaltet wurde, bezeichnete man in Österreich-Ungarn als Hofärar.

[4] Wilhelm von Weckbecker: 11.6.1859-22.1.1936 Wien, Musiker; Oberstkämmerer.

[5] Josef Donabaum: 1. 7.1861- 28. 8. 1936 Wien; Historiker und Bibliothekar.

[6] Josef Bick: 22.5.1880-5.4.1952 Wien; Philologe, Bibliothekar, und Generaldirektor.

[7] Othmar Doublier: 1865-1946 Wien; Rechtshistoriker und Bibliothekar; Hans von Mžik: 24.7.1876-1961 Wien; Orientalist und Geograph;  Franz Koch: 1888-1969 Linz; Germanist.

[8] Rudolf Ritter von Förster-Streffleur: 27.9.1864-9.1.1936 Graz; Sektionschef.

[9] Ottokar Smital: 1.2.1885-25.3.1932; Historiker und Bibliothekar.

[10] ÖNB-Archiv, 108/1919 http://data.onb.ac.at/rec/DZ00032650.

[11] ÖNB-Archiv, 114/1919  http://data.onb.ac.at/rec/DZ00018296.

[12] ÖNB-Archiv, 316/1919 http://data.onb.ac.at/rec/DZ00018434.

[13] ÖNB-Archiv, HB 350/1919  http://data.onb.ac.at/rec/DZ00018457.

[14] ÖNB-Archiv, HB 298/1919  http://data.onb.ac.at/rec/DZ00018427.

[15] ÖNB-Archiv, HB 172/1919 http://data.onb.ac.at/rec/DZ00018333.

[16] ÖNB-Archiv, NB 43/1920  http://data.onb.ac.at/rec/DZ00000037.

[17] ÖNB-Archiv, HB 188/1919  http://data.onb.ac.at/rec/DZ00018352.

[18] ÖNB-Archiv, HB 482/1919 http://data.onb.ac.at/rec/DZ00018531.

[19] ÖNB-Archiv, NB 369/1920, mit Pflichtgelöbnis und Tabellen des Personals http://data.onb.ac.at/rec/DZ00000499.

[20] ÖNB-Archiv, NB 350/1920  http://data.onb.ac.at/rec/DZ00000487.

[21] Ebd., Bericht Donabaums.

[22] Ebd., Schreiben an das Unterrichtsamt 28.7.1920.

[23] ÖNB-Archiv, NB 227/1943 http://data.onb.ac.at/rec/DZ00018403.

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