Die letzten 100 Jahre...

Forschung

09.11.2017
Papyri und antike Schriftstücke
Die Verwaltung Ägyptens in der Zeit von Justinian bis zur arabischen Eroberung

Autorin: Alexandra Jesenko

 

Eine reibungslose Verwaltung des ertragreichen Ägyptens war für die oströmischen Kaiser von besonderer Bedeutung, da die ägyptischen Steuerabgaben wesentlich die Nahrungsversorgung der Hauptstadt Konstantinopel sowie die Finanzierung der langatmigen Kriege gegen die Sassaniden in Mesopotamien und Syrien und die Verteidigung des Reiches sicherten. Um Missbrauch und Unregelmäßigkeiten seitens der Steuereintreiber und Statthalter in Ägypten ein Ende zu setzen und für mehr Steuersicherheit zu sorgen, erließ Kaiser Justinian 539 n. Chr. das Edikt XIII, mit welchem er die Verwaltung Ägyptens – insbesondere die Zivil- und Finanzverwaltung – neu ordnete. Die Promulgation des Edikts XIII stand im Zusammenhang mit einer Reihe vergleichbarer Maßnahmen in anderen Reichsteilen, die für eine größere Sicherheit im Reich sorgen und die Steuereinnahmen erhöhen sollten.

Ägypten war in jener Zeit in sieben Provinzen unterteilt. Diese waren: Aegyptus I und Aegyptus II, Augustamnica I und II, Arcadia sowie Thebais Inferior und Superior. Das Edikt XIII besagt, dass in den geteilten Provinzen Aegyptus und Thebais jeweils die zivile und die militärische Macht in den Händen eines Statthalters, dem dux et Augustalis, vereint werden soll, wodurch die durch Kaiser Diokletian um ca. 308 n. Chr. eingeführte Gewaltenteilung wieder aufgehoben wurde. Den Statthaltern wurde nun neben der Obsorge über die Steuereintreibung, der Rechtsprechung, der Aufsicht über das Sicherheitswesen sowie der zivilen Verwaltung im Generellen auch das militärische Kommando zugesprochen. Ihre wichtigsten Aufgaben sollen weiterhin die Versorgung der Stadt Alexandria mit Getreide und die Getreideabfuhr nach Konstantinopel sein. Die Zusammenfügung der Gewalten führte auch zur Zusammenlegung des zivilen und militärischen Beamtenstabs zu einem einzigen großen Büro mit 600 Beschäftigten in den jeweiligen Gebieten. Dem dux et Augustalis wurde ferner ein ziviler Statthalter (praeses), der rein zivile Funktionen im Bereich des Steuerwesens und der Rechtsprechung ausübte, unterstellt.

Das Edikt XIII ist beinahe ausschließlich durch den aus dem 13. Jh. stammenden Codex Marcianus Graecus 179 überliefert. Dieser ist seit dem 15. Jh. im Besitz der Bibliotheca Nazionale Marciana in Venedig. Aufgrund des unvollständigen Zustandes der Ausgabe, von der die Abschrift hergestellt wurde, enthält der venezianische Codex nur den Anfang des Edikts. Erhalten sind die Abschnitte zu Aegyptus und der Thebais. Das Ende mit den Kapiteln über die Verwaltung der Provinzen Augustamnica I und II sowie der Arcadia sind verloren. Die Authentizität des Edikts wird durch die papyrologische, epigraphische und literarische Überlieferung bewiesen, in der sich die durch das Edikt XIII festgeschriebenen Veränderungen in der Verwaltung widerspiegeln. Das Kapitel XXIV des Edikts, welches die Verantwortung des Statthalters der Thebais in Bezug auf die Eintreibung der Naturalsteuer und ihrer Verschiffung nach Alexandria beinhaltet, ist auch durch einen fragmentarischen Papyruscodex, P.Oxy. LXIII 4400, überliefert. Dieser wurde in der mittelägyptischen Stadt Oxyrhynchos, der Hauptstadt der Provinz Arcadia gefunden. Paläographisch kann der Papyrus in das 6. Jh. n. Chr. datiert werden, womit er kurz nach dem Erlass des Edikts verfasst wurde. Aus zwei sprachlichen Abweichungen im Text ergibt sich, dass der Papyruscodex wohl direkt an einen der Statthalter adressiert war.

Papyri, Pergamente und Ostraka haben sich in Ägypten aufgrund des trockenen Klimas fernab des feuchten Nildeltas erhalten. Obwohl diese Texte häufig einem privaten Kontext entstammen – wie Verträge, Bittschriften an Statthalter, Texte der Gutsverwaltung, Abschriften von Steuerregister etc. – geben sie dennoch einen wichtigen Einblick in die direkte Verwaltungspraxis, die innere Verwaltungsstruktur Ägyptens sowie in das Alltagsleben der Bewohner. Einige hundert Papyri aus dem 6. und 7. Jh. n. Chr. stellen sowohl eine wesentliche Ergänzung als auch ein Korrektiv zu den literarischen und juristischen Quellen zur Verwaltungsgeschichte Ägyptens dar. Für die Erforschung des byzantinischen Ägypten bietet die Papyrussammlung der Österreichischen Nationalbibliothek eine interessante Fundgrube. So überliefert etwa P.Vindob. G 20563 (Abb. 1) einen Mietvertrag aus der Stadt Arsinoe in der Provinz Arcadia vom 20. Dezember 578 n. Chr., adressiert an Flavius Christophoros und Flavius Strategios, Pagarchen des Arsinoites und Theodosiopolites. Pagarchen waren Funktionsträger, die für die Staatssteuern in den Stadtterritorien (civitates) verantwortlich waren und häufig aus der Schicht der lokalen Großgrundbesitzer stammten. Interessant an diesem Papyrus ist, dass die beiden Pagarchen gemeinsam eine Werkstatt vermieteten. Dies wirft die Frage auf, ob wir hier vielleicht Geschwister vor uns haben und der Papyrus sich nicht an sie als Amtspersonen, sondern als Großgrundbesitzer richtet. Die Pagarchen wurden – wie dem Edikt XIII zu entnehmen ist – nicht von den Statthaltern ernannt, sondern deren Einsetzung und Absetzung bedurfte der Zustimmung des Kaisers. Im Unterschied zu den Statthaltern blieben sie für viele Jahre in ihrer Funktion, sodass sie sich eine lokale Machtposition aufbauen konnten.

Abb. 1: P.Vindob. G 20563 = CPR XIV 11

Aufgrund der höheren Feuchtigkeit im Bereich des Mittelmeerraumes und des Nildeltas haben sich aus dem Bereich der geteilten Provinzen Aegyptus und Augustamnica kaum Papyri erhalten. Dies hat zur Folge, dass über die Verwaltung der Provinzen Augustamnica I und II – dieser Abschnitt des Edikts ist wie oben erwähnt verloren – nur spekuliert werden kann. Im Allgemeinen wird in der Forschung bislang die Auffassung vertreten, dass auch Augustamnica I und II wie die Thebais und Aegyptus durch einen Statthalter mit zivilen und militärischen Kompetenzen, dem dux et Augustalis, verwaltet wurden, dem ein ziviler Statthalter (praeses) unterstellt war.

Für Arcadia hingegen sind eine Fülle an Papyri überliefert, die trotz Textverlust beim Edikt eine Rekonstruktion der Provinzialverwaltung dieser Provinz erlauben. Die vielen Papyri aus der Arcadia aus dem 6. Jh. n. Chr. bezeugen einen zivilen Statthalter, jedoch keinen dux et Augustalis für die Arcadia. Der früheste Beleg für einen dux et Augustalis für die Arcadia stammt aus dem Jahr 636 n. Chr. Allem Anschein nach erhielt diese Provinz erst im 7. Jh., wohl als direkte Reaktion auf die sassanidische Eroberung Ägyptens, einen eigenen Statthalter mit zivilen und militärischen Kompetenzen. Bis dahin war die Arcadia – zumindest militärisch – zu gewissen Zeiten dem Statthalter der Thebais unterstellt.

Ägypten, das von den Stürmen der Völkerwanderungszeit verschont blieb, geriet von 619 – 629 n. Chr. unter sassanidische Herrschaft. Papyri in Griechisch und Pahlewi (Mittelpersisch) geben nähere Auskunft über die Verwaltung und das Leben in jener Zeit. Aus dieser Zeit stammt auch P.Vindob. G 20601 (Abb. 2), ein in Griechisch verfasster Schuldschein. Ein Eirenarch, ein dörflicher Funktionsträger, ist bei einem gewissen Chosroes, chartularios (Schreiber) des Saralaneozan verschuldet. Bei Saralaneozan, der aus anderen Papyri bekannt ist, handelt es sich um einen der höchsten sassanidischen Amtsträger. Dieser war für die Einhebung der Goldsteuer für den sassanidischen Großkönig verantwortlich. Der Papyrus zeigt mit der Nennung des Eirenarchen, dass die Zivilverwaltung auf Dorfebene fortbestand und zumindest für diesen Eirenarchen das Leben wie gewohnt weiterging.

Abb. 2: P.Vindob. G 20601 = Sänger, ZPE 164, 2008, 191–195

629 n. Chr. gelang es den Oströmern für kurze Zeit, die Herrschaft über Ägypten wiederherzustellen, bis diese 641 n. Chr. endgültig an die Araber verloren ging.  

Ein systematisches und kritisches Studium der Papyri und der übrigen Quellen soll noch nähere Kenntnisse zur Verwaltung in dieser Zeit liefern und Forschungslücken weiter schließen. Genauer zu untersuchen sind u. a., was seitens des oströmischen Kaisers – abgesehen von der Einführung eines dux et Augustalis in der Arcadia – als Reaktion auf die sassanidischen Eroberung unternommen wurde, die nähere Aufgabenteilung zwischen dem dux et Augustalis und dem praeses, die Zusammensetzung der Statthalterbüros sowie die Interaktion zwischen lokaler Elite (Großgrundbesitzer, Pagarchen) und Statthaltern.  

Zur Autorin: Alexandra Jesenko ist Doktorandin im Fach Alte Geschichte an der Universität Wien zum Thema "Die Verwaltung Ägyptens von Justinian bis zur Arabischen Eroberung".

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